Erbrecht
Nur jeder Fünfte in Deutschland hat vorgesorgt und ein Testament gemacht oder eine andere letztwillige Verfügung getroffen. Der Tod wird in unseren Kulturkreisen lieber verdrängt. Für die Hinterbliebenen ließe sich jedoch viel Ärger in einer bereits belastenden Situation vermeiden, wenn sie gerade dann nicht auch noch über die Aufteilung materiellen Vermögens streiten müssen. Deshalb sollte sich jeder Erwachsene mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen. Für 80 Prozent der Bürger gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob der/die Verstorbene die Erbfolge gekannt oder für gut befunden hat.
Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Keiner beschäftigt sich gerne mit seinem eigenen Ableben. Der gesamte Bereich des Erbrechts ist sehr sensibel zu behandeln – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügungen geht.
Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.
Das Erbrecht umfasst:
- Testamentsgestaltung
- Erbverträge
- Vermächtnis
- Erbschaftssteuer
- Unternehmensnachfolge
- Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
- Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
- Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich